Ab Juli 2026: Mindestlöhne in der Pflege werden erhöht
Der Mindestlohn für Pflegekräfte liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ab 1. Juli 2026 wird er per Verordnung weiter angehoben, außerdem gilt weiterhin ein erhöhter Urlaubsanspruch in der Altenpflege.
Die "Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche" (7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung) hat festgelegt, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte auch in den Jahren 2026 und 2027 weiter steigen soll. Sie wurde am 6. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Mindestlöhne pro Qualifikationsstufe ab 1. Juli 2026
Die Mindestlöhne in der Pflege sind gestaffelt nach Qualifikationsstufen und gelten bundeseinheitlich. Ab 1. Juli 2026 steigen sie um zwei Stufen an:
Ab 1. Juli 2026
- Pflegehilfskräfte: 16,52 Euro (aktuell: 16,10 Euro)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit: 17,80 Euro (aktuell: 17,35 Euro)
- Pflegefachkräfte: 21,03 Euro (aktuell: 20,50 Euro)
Ab 1. Juli 2027
- Pflegehilfskräfte: 16,95 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit: 18,26 Euro
- Pflegefachkräfte: 21,58 Euro
Die Mindestlöhne liegen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn .
Wegzeiten und Bereitschaftsdienst
Wichtig für Arbeitgeber: Der Mindestlohn fällt auch für die Zeit an, die ihre Beschäftigten für die Wege zwischen mehreren Patientinnen und Patienten sowie den Geschäftsräumen des Pflegeunternehmens benötigen. Während der Bereitschaftsdienste müssen mindestens 40 Prozent des Mindestlohns gezahlt werden.
Mehr Urlaubstage
Pflegekräfte in der Altenpflege haben seit 2024 außerdem einen Anspruch auf mehr Urlaubstage: Der gesetzliche Urlaub erhöht sich bei einer 5-Tage-Woche um 9 Urlaubstage. Der Anspruch entsteht jedoch nicht, wenn die Pflegekräfte durch andere Regelungen (wie Tarifverträge) bezahlten Urlaub erhalten. Auch diese Regelung bleibt ab 1. Juli 2026 erhalten.
Wie wird der Mindestlohn in der Pflege festgelegt?
Alle zwei Jahre entscheidet die Pflegekommission über die voraussichtliche Höhe des Mindestlohns und legt dies als Empfehlung vor. Dabei orientiert sich die Kommission an der wirtschaftlichen Lage. Zusammengesetzt ist das Gremium aus acht Mitgliedern, je zur Hälfte von Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite. Die Empfehlungen müssen in der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums umgesetzt werden, damit sie rechtswirksam werden.