Ein Minijob liegt immer dann vor, wenn der Beschäftigte im Monat durchschnittlich bis zu 520 Euro verdient. Auf ein Beschäftigungsjahr gerechnet, kann er also bis zu 6.240 Euro verdienen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor. 

Die Minijobzentrale hat zusammengestellt, was zum Verdienst eines Minijobbers gezählt werden muss. Zu seinem Verdienst gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Diese können auch in Form von Geld- oder Sachbezügen oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel Zulagen oder Mehrarbeitszuschläge.

Der Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft darüber, ob eine Einnahme zum Verdienst zählt. Sie finden den jeweils aktuellen DRV-Entgeltkatalog in der Broschüre "Auf den Punkt gebracht: Beiträge".

Einnahmen müssen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sein

Einnahmen, die zum Verdienst zählen, müssen mit hinreichender Sicherheit im Beurteilungszeitraum zu erwarten sein. Das gilt zum Beispiel für einmalige Einnahmen, die dem Mitarbeiter per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zustehen. Solche Einnahmen müssen in die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes einbezogen werden.

Diese Einnahmen müssen nicht berücksichtigt werden

Sind Einnahmen zu Beschäftigungsbeginn zwar möglich, aber nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, müssen sie nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel bezahlte Überstunden bei Mehrarbeit oder ein Weihnachtsgeld, das vom Geschäftsergebnis abhängig ist. Die Auswirkung dieser Einnahmen auf den Verdienst kann erst zum Zeitpunkt der Auszahlung beurteilt werden.

Wenn die oben genannten Zahlungen dazu führen, dass die 520-Euro-Verdienstgrenze überschritten wird, muss geprüft werden, ob die Beschäftigung ein Minijob bleibt: Sie bleibt ein 520-Euro-Job, wenn die Verdienstgrenze nur gelegentlich, nicht vorhersehbar und begrenzt überschritten wird, nämlich maximal in zwei Kalendermonaten pro Jahr bis zum Doppelten des monatlichen Wertes. Aktuell wären es maximal 1.040 Euro in den betreffenden Monaten.

Mehr zum Thema

Ob ein Minijob vorliegt, können Sie mit unserem TK-Minijobrechner ganz einfach und schnell ermitteln. Weitere Informationen rund um das Thema "Geringfügige Beschäftigung" finden Sie im FAQ-Bereich  und natürlich bei der Minijobzentrale.

Anhebung der Minijobgrenze 2022

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 520 Euro. Bis 30. September 2022 lag sie bei 450 Euro.