Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige aus besonderen Berufen - zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater sowie manche Architekten und Ingenieure - sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Für sie gelten bei der Meldung der Daten besondere Regeln.

Weitere Details

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat in einem Rundschreiben festgelegt, worauf Sie dabei achten müssen.