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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren Allgemeine Fragen zu den Meldeverfahren Bis wann muss die Jahresmeldung erstellt und übermittelt werden?
Bis wann muss die Jahresmeldung erstellt und übermittelt werden? Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung - spätestens zum 15. Februar des Folgejahres - eine Jahresmeldung. Die Jahresmeldung entfällt, wenn Sie bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung oder eine Abmeldung übermittelt haben.
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