Bei Änderungen der Betriebsdaten - z.B. Adressänderung, Wechsel der Rechtsform - sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dies elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln, zum Beispiel über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über sv.net.
Weitere Details
Weitere Informationen zur elektronischen Betriebsdatenpflege finden Sie
- auf der Seite des Betriebsnummern-Service der BA oder
- im Anwenderhandbuch zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung.
Das elektronische Verfahren ist seit 1. Juli 2019 verpflichtend.