Bei Änderungen der Betriebsdaten - z.B. Adressänderung, Wechsel der Rechtsform - sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dies elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln, zum Beispiel über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über sv.net. 

Weitere Details

Weitere Informationen zur elektronischen Betriebsdatenpflege finden Sie

Das elektronische Verfahren ist seit 1. Juli 2019 verpflichtend.