Wer seine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse meldet, muss für jeden Beschäftigten einen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel angeben. Bei den Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen hilft Ihnen das Schlüsselverzeichnis der Agentur für Arbeit. 

Weitere Details

Informationen zum Tätigkeitsschlüssel sowie das Schlüsselverzeichnis finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Dort können Sie den Tätigkeitsschlüssel auch online ermitteln: Bundesagentur für Arbeit: Tätigkeitsschlüssel.