Bei Änderungen der Betriebsdaten - z.B. Adressänderung, Wechsel der Rechtsform - sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dies elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übermitteln, zum Beispiel über die Betriebsdatenpflege Ihres Lohnprogramms oder über sv.net.