Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige aus besonderen Berufen - zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater sowie manche Architekten und Ingenieure - sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Für sie gelten bei der Meldung der Daten besondere Regeln.
Weitere Details
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) hat festgelegt, worauf Sie dabei achten müssen.
Eine Übersicht der Rundschreiben finden Sie auf der Internetseite des DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen).