Dies kommt darauf an, in welches Land er entsandt wird. Im EU-Ausland bestehen Leistungsansprüche bei einem Arbeitsunfall weiter, wenn die gesetzlichen Kriterien der Entsendung erfüllt sind und eine Ausstrahlung des Sozialversicherungsrechts erfolgt.

Weitere Details

Besonderheit Coronavirus

Im Falle einer Erkrankung mit Covid-19 erbringt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann Leistungen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Erkrankung besteht. 

Wenn die Ausstrahlung nicht greift

Gelten die Regeln der Ausstrahlung nicht, haben zahlreiche Berufsgenossenschaften separate Auslandsversicherungen inklusive Unfallversicherungsschutz geschaffen.

Informationen zum Schutz im Ausland sowie zu freiwilligen Auslandsversicherungen erhalten Arbeitgeber unter anderem bei folgenden Berufsgenossenschaften (BG):

Die Richtlinien, Anmeldevordrucke und weitere Details sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften zu finden.