Wer als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird und die Familie mitnimmt, hat unter Umständen Anspruch auf deutsches Kindergeld. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn er weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.

Weitere Details

Ausführliche Informationen rund um das Thema bietet das "Merkblatt Kindergeld" des Bundeszentralamts für Steuern, das jährlich neu herausgegeben wird. Hier sind detaillierte Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld aufgeführt. Auf der letzten Seite befindet sich ein Vordruck für eine Veränderungsmitteilung. 
 
Das jeweils aktuelle Merkblatt erreichen Sie auf der Webseite des BZSt durch Eingabe des Begriffs "Merkblatt Kindergeld" in das Suchfeld.

Zuständige Familienkasse

Die zuständige Familienkasse finden Sie auf den Internetseiten der Arbeitsagentur.