Häufig ist bei Entsendungen weder eine Weiterversicherung nach deutschem Recht noch ein vergleichbarer Schutz im Ausland möglich. Dann sollten Ihre Beschäftigten über eine private Vorsorge abgesichert sein. Außerdem können sie freiwillig im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben.

Weitere Details

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Ausstrahlung des deutschen Rechts nicht möglich ist und auch ein Sozialversicherungsabkommen keinen ausreichenden Schutz für Mitarbeitende darstellen:

  • Die Kriterien für eine Entsendung sind nicht erfüllt. 
  • Deutschland hat kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land abgeschlossen. Dies wird als "vertragsloses Ausland" bezeichnet.
  • In dem Land gibt es kein Sozialversicherungssystem.

In allen Fällen sollten Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden nach Lösungen für eine private Absicherung suchen.

Sie können mit den Beschäftigten zusätzlich die freiwillige gesetzliche Versicherung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung vereinbaren, um spätere Ansprüche zu sichern.