Häufig ist bei Entsendungen weder eine Weiterversicherung nach deutschem Recht noch ein vergleichbarer Schutz im Ausland möglich. Dann sollte Ihr Mitarbeiter über eine private Vorsorge abgesichert sein. Außerdem hat er die Möglichkeit, freiwillig im deutschen Sozialversicherungssystem zu bleiben, um spätere Ansprüche zu sichern.
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Es gibt verschiedene Gründe, warum die Ausstrahlung des deutschen Rechts nicht möglich ist und auch ein Sozialversicherungsabkommen keinen ausreichenden Schutz für den Mitarbeiter darstellt:
- Die Kriterien für eine Entsendung sind nicht erfüllt.
- Deutschland hat kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land abgeschlossen. Dies wird als "vertragsloses Ausland" bezeichnet.
- In dem Land gibt es kein Sozialversicherungssystem.
In allen Fällen sollten Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter nach Lösungen für eine private Absicherung suchen. Sie können mit dem Mitarbeiter zusätzlich die freiwillige gesetzliche Versicherung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung vereinbaren.