Sie können Ihren Beschäftigten umfassenden Schutz bieten, indem Sie für sie eine Auslands-Vollkostenversicherung abschließen. Für das entsendende Unternehmen empfiehlt sich, diese Versicherung im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags abzuschließen.

Weitere Details

Übernehmen Sie die Beiträge Ihrer Mitarbeiter zur Auslandskrankenversicherung, müssen ihre Beschäftigten diese unter Umständen als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Dies erfolgt dann nach den Gesetzen des Staates, der das Besteuerungsrecht am Gehalt der Mitarbeiter hat.
 
Für Ihre Mitarbeiter bieten sich zudem die Auslandsreisetarife der Envivas Krankenversicherung AG an, dem Kooperationspartner der TK.