Um die medizinische Versorgung Ihres Mitarbeiters und seiner mitreisenden Familienangehörigen im Ausland sicherzustellen, können Sie als Arbeitgeber eine private Zusatzversicherung abschließen. Dies ist empfehlenswert, denn Sie müssen die Kosten, die durch die medizinische Versorgung entstehen, zunächst übernehmen.

Weitere Details

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle im Ausland anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung des entsandten Mitarbeiters und der ihn begleitenden oder besuchenden mitversicherten Familienangehörigen in voller Höhe zu übernehmen. 

Die Kosten, die in Deutschland entstanden wären, können Sie sich anschließend von der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters erstatten lassen. Zur Wahl stehen dabei Auslandsvollkosten- oder Restkostenversicherungen .