Grundsätzlich können Studierende familienversichert bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer aber durch eine Beschäftigung oder ein bezahltes Praktikum mehr als 538 Euro (2023: 520 Euro) monatlich verdient und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss sich selbst versichern.

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Viele Studierende wissen dies allerdings nicht. Weisen Sie deshalb die bei Ihnen beschäftigten Studierenden und Praktikanten darauf hin, dass sie sich bei einem höheren Verdienst selbst versichern müssen, zum Beispiel in der studentischen Krankenversicherung bei der Techniker. 

Übrigens: Stammt das Einkommen nicht aus einer Beschäftigung, sondern zum Beispiel aus Zinsen oder selbstständiger Tätigkeit der Studierenden, darf es 505 Euro (im Jahr 2024) monatlich nicht überschreiten.

In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 454 kB)  finden Sie weitere Informationen und anschauliche Beispiele.