Eine Werkstudentin bzw. ein Werkstudent darf grundsätzlich regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, auch wenn sie oder er bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich. 

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Von dieser Regel kann jedoch abgewichen werden. Die Voraussetzungen dafür finden Sie im Beratungsblatt "Beschäftigung von Studenten und Praktikanten" oder im  Artikel  "An wie vielen Tagen dürfen Werkstudenten mehr als 20 Wochenstunden arbeiten"?