StartseiteSozialversicherungVersicherung richtig einstufenWerkstudent:innenWas sind Werkstudenten?
Was sind Werkstudenten?
Mit dem Begriff Werkstudenten werden Studierende bezeichnet, die neben ihrem Studium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie zahlen keine Beiträge in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, sondern sind weiterhin in der KVdS versichert und zahlen dort Beiträge.Schnellzugriff
Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Beratungsblatt Geringfügige Beschäftigungen
Werkstudenten-Regel: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Arbeitgeber können die Werkstudenten-Regel auf diese Beschäftigten anwenden, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen. Die Voraussetzungen für die sogenannte Werkstudenten-Regelung finden Sie hier: Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (
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Verdienst bis zur MinijobgrenzeVerdienen Studierende im Jahr 2026 nicht mehr als 603 Euro monatlich, gelten sie als geringfügig Beschäftigte. Weitere Informationen zu Minijobs finden Sie hier: Beratungsblatt Geringfügige Beschäftigungen (
PDF, 989 kB)
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