Ja. Werkstudenten dürfen mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn sie dies ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tun und im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen beschäftigt sind.
Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten
Beratungsblatt Corona-Pandemie - Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Weitere Details
Ein Student arbeitet ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit, wenn er zum Beispiel nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien beschäftigt ist.
Eine aktuelle Semesterübersicht finden Sie in TK-Lex.