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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Werkstudent:innen Darf ein Werkstudent in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten?
Darf ein Werkstudent in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten? Ja. Werkstudenten und -studentinnen dürfen mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, wenn sie dies ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit tun und im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen beschäftigt sind.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Definition vorlesungsfreie ZeitStudierende arbeiten ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit, wenn sie zum Beispiel nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien beschäftigt sind.Unser TippEine aktuelle Übersicht der Semesterferien finden Sie in TK-Lex.
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