Ein Werkstudent muss unter anderem an einer entsprechenden Hoch- oder Fachschule eingeschrieben sein, voll studieren und darf nur neben dem Studium arbeiten.
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Damit ein Student ein Werkstudent sein kann, muss er
- an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert oder in einer staatlich anerkannten Fachschule eingeschrieben sein,
- in Vollzeit studieren,
- darf über das Gesamtergebnis seiner Abschlussprüfung noch nicht schriftlich unterrichtet worden sein und
- darf nur neben dem Studium arbeiten.
Im Folgenden finden Sie weitere Konstellationen, anhand derer Sie prüfen können, ob es sich um einen Werkstudenten handelt:
Sachverhalt | Werkstudent - ja oder nein? |
---|---|
Immatrikuliert an Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland | ja |
Immatrikuliert an Hochschule oder Fachhochschule im Ausland | ja |
Ausbildung an staatlich anerkannter Fachschule | ja |
Vollzeitstudium an der Fernuniversität Hagen, nur mit Nachweis des Vollzeitstudiums | ja |
Aufbau- oder Zusatzstudium, wenn es mit Hochschulprüfung abschließt, zum Beispiel Masterstudium | ja |
Student wiederholt Examen, um seine Noten zu verbessern - gilt nur, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht | ja |
Praxisphasen in einem dualen Studiengang, wenn der Student nicht gleichzeitig einen Ausbildungsberuf erlernt | ja |
Beschäftigte, die ein Studium aufnehmen und dafür ihre Arbeitszeit auf maximal 20 Stunden pro Woche reduzieren - es sei denn, das Studium gehört direkt zur weiterhin ausgeübten Beschäftigung | ja |
Student erstellt seine Diplomarbeit in dem Betrieb, in dem er auch beschäftigt ist | ja |
Studenten, die wegen eines Wechsels von einer Universität oder Fachhochschule zu einer anderen für einige Wochen nicht immatrikuliert sind | ja |
Student unterbricht sein Studium, zum Beispiel Urlaubssemester | nein |
Teilnahme an einem Studienkolleg | nein |
Studium als Gasthörer | nein |
Promotionsstudium (Doktoranden) | nein |
Student erstellt seine Diplomarbeit im Betrieb, ohne dass er dort beschäftigt ist | nein |
Studenten, die das Ergebnis ihrer Abschlussprüfung schon schriftlich erfahren haben | nein |
Studenten, die in den Praxisphasen in einem dualen Studiengang in ihrem Betrieb einen Ausbildungsberuf erlernen | nein |
Studenten, die mit einer kurzen Unterbrechung von einem Bachelor- zu einem Masterstudium wechseln | nein |