Grundsätzlich können Studenten familienversichert bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer aber im Rahmen einer Beschäftigung oder eines bezahlten Praktikums mit mehr als 520 Euro im Monat (bis 30.09.2022: 450 Euro) über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, verliert diesen Schutz und muss sich selbst versichern.
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Viele Studenten wissen dies allerdings nicht. Weisen Sie deshalb die bei Ihnen beschäftigten Studenten und Praktikanten darauf hin, dass sie sich bei einem höheren Verdienst selbst versichern müssen, zum Beispiel in der studentischen Krankenversicherung bei der Techniker.
Übrigens: Stammt das Einkommen nicht aus einer Beschäftigung, sondern zum Beispiel aus Zinsen oder selbstständiger Tätigkeit des Studenten, darf es 485 Euro (im Jahr 2023) monatlich nicht überschreiten.
In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (PDF, 166 kB) finden Sie weitere Informationen und anschauliche Beispiele.