Fügen Sie den Lohn- und Gehaltsunterlagen Nachweise bei, die belegen, dass der bei Ihnen beschäftigte Student tatsächlich als Werkstudent versicherungsfrei ist.

Weitere Details

Als Nachweise dienen: 

  • Die Immatrikulationsbescheinigung
  • Arbeitsverträge und Hinweise auf weitere Beschäftigungen. Lassen Sie sich, wenn nötig, vom Studenten schriftlich erklären, dass er keine weiteren Beschäftigungen parallel ausübt. 
  • Im Falle einer Beschäftigung in den Semesterferien der akademische Kalender auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.
  • Im Falle einer befristeten Beschäftigung der Arbeitsvertrag mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses in Ihrem Unternehmen.

Diese Unterlagen helfen Ihnen, bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger die Versicherungsfreiheit Ihres beschäftigten Studenten nachzuweisen.