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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Werkstudent:innen Welche Nachweise muss ich für beschäftigte Studenten in den Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahren?
Welche Nachweise muss ich für beschäftigte Studenten in den Lohn- und Gehaltsunterlagen aufbewahren? Fügen Sie den Lohn- und Gehaltsunterlagen Nachweise bei, die belegen, dass der bei Ihnen beschäftigte Student tatsächlich als Werkstudent versicherungsfrei ist.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Als Nachweise dienen: Die ImmatrikulationsbescheinigungArbeitsverträge und Hinweise auf weitere Beschäftigungen. Lassen Sie sich, wenn nötig, vom Studenten schriftlich erklären, dass er keine weiteren Beschäftigungen parallel ausübt. Im Falle einer Beschäftigung in den Semesterferien der akademische Kalender auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.Im Falle einer befristeten Beschäftigung der Arbeitsvertrag mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses in Ihrem Unternehmen.Diese Unterlagen helfen Ihnen, bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger die Versicherungsfreiheit Ihres beschäftigten Studenten nachzuweisen.
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