Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.

Weitere Details

In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studenten und Praktikanten (PDF, 166 kB) finden Sie alle wichtigen Informationen zur Werkstudentenregelung und was Sie für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung eines beschäftigten Studierenden wissen müssen.