Für Praktikanten erstellen Sie in der Regel die üblichen Meldungen für Beschäftigte. Wenn Sie jedoch z.B. einen Praktikanten in einem nicht vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt beschäftigen, müssen Sie ihn bei der TK anmelden. 

Weitere Details

Ist Ihr Praktikant nicht familienversichert, muss er sich in einer besonderen Kranken- und Pflegeversicherung für Praktikanten versichern. Dafür gelten die üblichen Meldevordrucke nicht. 

Einen solchen Praktikanten melden Sie einfach formlos neben den sonstigen DEÜV-Meldungen bei der TK an. Falls der Praktikant familienversichert oder aus anderen Gründen versicherungsfrei ist, informiert Sie die TK darüber.

Infos zur versicherungsrechtlichen  Beurteilung von Praktika finden Sie auch in TK-Lex und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (PDF, 454 kB) .