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Welche Meldungen muss ich für Praktikanten abgeben?
Für Praktikanten erstellen Sie in der Regel die üblichen Meldungen für Beschäftigte. Wenn Sie jedoch z.B. einen Praktikanten in einem nicht vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt beschäftigen, müssen Sie ihn bei der TK anmelden. Schnellzugriff
Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Ist Ihr Praktikant nicht familienversichert, muss er sich in einer besonderen Kranken- und Pflegeversicherung für Praktikanten versichern. Dafür gelten die üblichen Meldevordrucke nicht. Einen solchen Praktikanten melden Sie einfach formlos neben den sonstigen DEÜV-Meldungen bei der TK an. Falls der Praktikant familienversichert oder aus anderen Gründen versicherungsfrei ist, informiert Sie die TK darüber.Infos zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktika finden Sie auch in TK-Lex und in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (
PDF, 863 kB)
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