Seit Juli 2023 betragen die Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,4 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Weitere Beitragssätze finden Sie im Artikel.

Weitere Details

Beitragssätze ab Juli 2023

In der Tabelle finden Sie die Beitragssätze der Sozialversicherung für das Jahr 2023. Für die meisten Beschäftigten können Sie diese Werte nutzen. Die Beitragssätze zurückliegender Jahre finden Sie in unserer Übersicht .

Es gibt aber auch Ausnahmen : Sie betreffen die Pflegeversicherung in Sachsen und einige Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. 

Übersicht Beitragssätze Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2023

Versicherung

Beitragssatz in Prozent

Anteil Arbeitgeber in Prozent

Anteil Arbeitnehmer in Prozent

Krankenversicherung (KV) - allgemeiner Beitragssatz

14,67,37,3

Krankenversicherung (KV) - ermäßigter Beitragssatz

14,07,07,0

Individueller TK-Zusatzbeitragssatz

1,20,60,6

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (festgelegt vom Bundesministerium für Gesundheit)

1,6

Rentenversicherung (RV)

18,69,39,3

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,61,31,3


Übersicht Pflegeversicherung

Persönliche Situation

allgemeiner Beitragssatz PV seit 01.07.2023

Abschlag seit 01.07.2023

Beitragszuschlag seit 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer seit 01.07.2023

Anteil Arbeitgeber (Sachsen) seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitnehmer (Sachsen) seit 01.07.2023

Beschäftigte ohne Kinder

3,4 %

entfällt

0,6 %

1,7 %

2,3 % (= 1,7 % + 0,6 %)

1,2 %

2,8 % (= 2,2 % + 0,6 %)

Beschäftigte mit 1 Kind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

2,2 %

Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25

3,4 % 

0,25 %

entfällt

1,7 %

1,45 % (= 1,7 % - 0,25 %)

1,2 %

1,95 % (= 2,2 % - 0,25 %)

Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25

3,4 %

0,5 %

entfällt

1,7 %

1,2 % (= 1,7 % - 0,5 %)

1,2 %

1,7 % (= 2,2 % - 0,5 %)

Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25

3,4 % 

0,75 %

entfällt

1,7 %

0,95 % (= 1,7 % - 0,75 %)

1,2 %

1,45 % (= 2,2 % - 0,75 %)

Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25

3,4 % 

1,0 %

entfällt

1,7 %

0,7 % (= 1,7 % - 1 %)

1,2 %

1,2 % (= 2,2 % - 1 %)

Beschäftigte , deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

entfällt

entfällt

1,7 %

1,7 %

1,2 %

 2,2 %

In unseren Artikeln finden Sie die Umlagesätze für die U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage . Weitere Informationen zu den Umlagen finden Sie hier .