2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zum Betrag von 3.384 Euro jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt der Freibetrag von 6.768 Euro jährlich. 

Weitere Details

Die nachfolgenden Freibeträge gelten für alle Verträge zur betrieblichen Altersversorgung, bei denen dem Arbeitnehmer die Leistung bis 2005 zugesagt wurde. 

Sie gelten außerdem für folgende Formen der betrieblichen Altersversorgung:

  • Entgeltumwandlung bei einer Direktzusage des Arbeitgebers mit oder ohne Hilfe einer Unterstützungskasse,
  • Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Pensionskasse, 
  • Direktversicherungen und
  • Einzahlungen in einen Pensionsfonds.

Freibeträge für die Sozialversicherung 

Beitragsfrei sind Zahlungen bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung West. Für 2022 entspricht das dem Betrag von 3.384 Euro jährlich bzw. 282 Euro monatlich (4% von 84.600 Euro). Für Zahlungen, die darüber hinausgehen, fallen die üblichen Beitragssätze an. 

Hinweis: Die BBG-RV ist bedingt durch die Corona-Pandemie und die negative Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2020 zum 1. Januar 2022 abgesenkt worden. Dadurch könnten in der Praxis vertragliche Anpassungen bestehender Verträge, die zum Beispiel bisher den Freibetrag in der Sozialversicherung voll ausschöpfen, notwendig werden.

Freibeträge für die Steuern

Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) beträgt acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung. 2022 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag damit 6.768 Euro.

Kein zusätzlicher Freibetrag

Der bisherige zusätzliche Steuer-Freibetrag von bis zu 1.800 Euro jährlich wurde abgeschafft.

Alle wichtigen Informationen finden Sie gebündelt in unserem Beratungsblatt "Betriebliche Altersversorgung". Es informiert Sie auch über die Regelungen bei Leistungszusagen bis Ende 2004. 

Bera­tungs­blatt Betrieb­liche Alters­ver­sor­gung

Welche Arten der betrieblichen Altersversorgung gibt es? Wie wirkt sich die betriebliche Altersversorgung auf die Steuer- und Beitragspflicht aus? Umfassende und verständliche Informationen finden Sie in unserem Beratungsblatt.

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