Das SV-Meldeportal wird am 4. Oktober 2023 freigeschaltet und löst das Vorgängerprodukt sv.net ab. Es ist eine Webanwendung, die Ihnen die Abgabe Ihrer Meldungen und Beitragsnachweise so einfach wie möglich macht. Es funktioniert als Ausfüllhilfe und stellt keinen Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm dar.
Weitere Details
Gut zu wissen
- Kein Ersatz für Lohnprogramme: Das SV-Meldeportal führt keine Berechnungen zu den Entgelten und Sozialversicherungs- und Steueranteilen durch und steht damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen
- Zugang über ELSTER: Für die Registrierung und Nutzung des SV-Meldeportals benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Infoseite des SV-Meldeportals.
- Nicht auf eine Kasse begrenzt: Sie können damit nicht nur Daten für TK-versicherte Arbeitnehmer abgeben, sondern auch für Versicherte anderer Krankenkassen.
Für wen ist das neue SV-Meldeportal gedacht?
Da das SV-Meldeportal eine Ausfüllhilfe für die Abgabe von Sozialversicherungsmeldungen ist, richtet es sich vor allem an kleine Unternehmen, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen.
Doch auch mittlere und große Unternehmen sowie Selbstständige kann das SV-Meldeportal dabei unterstützen, ihre Meldepflicht zu erfüllen und Bescheinigungen abzurufen. Auch die öffentliche Verwaltung kann das Portal verwenden.
Wer hat das SV-Meldeportal entwickelt?
Entwickelt wurde das Programm von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen. Sie ist auch Anbieterin der Anwendung. Auf den Seiten der ITSG finden Sie weitere Informationen rund um das SV-Meldeportal.