Im SV-Meldeportal können Sie zwischen einer Single-Mandanten-Variante und einer Multi-Mandanten-Variante wählen. Welche Variante für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt von der Anzahl Ihrer Betriebsnummern ab. Bis März 2024 gibt es dabei besondere Vergünstigungen.
Weitere Details
Sie haben die Wahl zwischen der Single-Mandanten-Variante und der Multi-Mandanten-Variante.
Single-Mandanten-Variante (Anwendergruppe 1)
Wie viele Betriebsnummern und Meldungen sind möglich?
- Bei der Single-Mandanten-Variante können Sie ausschließlich für eine Betriebsnummer Meldungen abgeben.
- Sie können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Laufzeit und Kosten
- Bei einer Laufzeit von 3 Jahren zahlen Sie für die Single-Mandanten-Variante insgesamt 36,00 Euro zzgl. USt.
- Die Laufzeit kann danach verlängert werden.
- Vor Ablauf der Laufzeit können Sie zur anderen Variante wechseln.
Multi-Mandanten-Variante (Anwendergruppe 2)
Wie viele Betriebsnummern und Meldungen sind möglich?
- Bei der Multi-Mandanten-Variante können Sie für mehrere Betriebsnummern Meldungen abgeben.
- Sie können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern austauschen.
Laufzeit und Kosten
- Bei einer Laufzeit von 3 Jahren zahlen Sie für die Multi-Mandanten-Variante insgesamt 99 Euro zzgl. USt.
- Die Laufzeit kann danach verlängert werden.
Besondere Konditionen in der Startphase
Multi-Mandanten-Variante zum Testen
Registrieren Sie sich zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. März 2024, erhalten Sie automatisch die Anwendergruppe Multi-Mandanten-Variante. Das bedeutet: Sie können für mehrere Betriebsnummern Daten austauschen. Außerdem können Sie mehrere Mandanten verwalten.
Erst im Herbst 2024 müssen Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Die kostenpflichtige Nutzung der gewählten Variante startet für Sie dann zum 1. Januar 2025.
Keine Nutzungsgebühr bis 2025 bei früher Registrierung
Wenn Sie sich vor dem 31. März 2024 beim SV-Meldeportal registrieren, zahlen Sie 2023 und 2024 keine Nutzungsgebühr. Das Portal wird dann erst ab dem 1. Januar 2025 für Sie kostenpflichtig.
Wer sich dagegen erst ab dem 1. April 2024 registriert, muss die Nutzungsgebühr sofort zahlen.