Wer sich bis 31. März 2024 registriert, zahlt keine Gebühr bis Ende 2024. Danach ist eine kostenfreie Nutzung nur für wenige Ausnahmefälle vorgesehen: für Selbstständige, die das Portal nur für das A1-Antragsverfahren nutzen und für die Beantragung von Zahlstellennummern oder gesonderte Absendernummern.
Weitere Details
Besondere Konditionen in der Startphase
Keine Nutzungsgebühr bis Ende 2024 bei früher Registrierung
Wenn Sie sich vor dem 31. März 2024 beim SV-Meldeportal registrieren, zahlen Sie 2023 und 2024 keine Nutzungsgebühr. Das Portal wird dann erst ab dem 1. Januar 2025 für Sie kostenpflichtig. Wer sich dagegen erst ab dem 1. April 2024 registriert, muss die Nutzungsgebühr sofort zahlen.
Multi-Mandanten-Variante zum Testen
Registrieren Sie sich zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. März 2024, erhalten Sie automatisch die Anwendergruppe Multi-Mandanten-Variante. Das bedeutet: Sie können für mehrere Betriebsnummern Daten austauschen. Außerdem können Sie mehrere Mandanten verwalten. Erst im Herbst 2024 müssen Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Die kostenpflichtige Nutzung der gewählten Variante startet für Sie dann zum 1. Januar 2025.