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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren SV-Meldeportal Kann mein Steuerberater das SV-Meldeportal für mich nutzen?
Kann mein Steuerberater das SV-Meldeportal für mich nutzen? Ja, das geht. Sie können im SV-Meldeportal mehrere Mandanten mit unterschiedlichen Berechtigungen anlegen und verwalten. So können Sie auch Dritte - wie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater - dazu berechtigen, Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern auszutauschen.
Schnellzugriff SV-Meldeportal SV-Meldeportal: Hilfen und Anleitungen
Im SV-Meldeportal gibt es eine strukturierte Mandantenverwaltung. Darüber können Sie Mandanten anlegen und mit unterschiedlichen Berechtigungen ausstatten. So können Sie z.B. Ihrem Steuerbüro ein Mandat übertragen, das für einen von Ihnen gewählten Zeitraum gültig ist. So können diese in Ihrem Auftrag Meldungen versenden und abrufen.Wie das genau funktioniert, finden Sie in den Anleitungen der ITSG  zum SV-Meldeportal.Ihre Daten bleiben für Sie sichtbarAuch wenn Sie ein Mandat übertragen haben, können Sie trotzdem weiterhin auf alle Daten zugreifen. Denn eine Datenübermittlung hängt immer mit ihrer Betriebsnummer zusammen. Sie finden die übermittelten Daten dann im Online-Datenspeicher.Mandat für das Steuerbüro: Sie haben weiterhin alle MöglichkeitenWenn Sie ihrem Steuerberater ein Mandat übertragen haben, können Sie weiterhin auch eigenständig Meldungen für ihre Beschäftigten abgeben. Diese sind dann sowohl für Sie als auch für Ihren Steuerberater sichtbar.
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