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Wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt, darf eine Schwangere nicht arbeiten. Dabei kann es passieren, dass sie zusätzlich arbeitsunfähig erkrankt. Auch wenn die Erkrankung mit der Schwangerschaft zusammenhängt - ist die Erkrankung ausschlaggebend für den Arbeitsausfall, besteht kein Anspruch auf Mutterschutzlohn. 

Weitere Details

Der Grund: Die Entgeltfortzahlung wegen Krankheit ist vorrangig gegenüber der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot. 

Warum wird mein Erstattungsantrag wegen Beschäftigungsverbot abgelehnt?

Wenn wir von Ihnen einen Erstattungsantrag für Arbeitgeberaufwendungen bei einem Beschäftigungsverbot erhalten, prüfen wir, ob im Erstattungszeitraum außerdem eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt

Sofern eine solche Überschneidung vorliegt, wird der Antrag abgelehnt mit dem Ablehnungsgrund "19 - Beschäftigungsverbot nicht alleiniger Grund für Arbeitsausfall". 

Zusätzlich schicken wir Ihnen per Post die Aufforderung zu, einen Antrag für die U1-Arbeitsunfähigkeit sowie einen Korrekturantrag für das U2-Beschäftigungsverbot zu übermitteln. 

Wo finde ich weitergehende Informationen?

Bitte beachten Sie dazu auch: