Krankschreibung per Telefon soll wieder eingeführt werden
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie geschaffen und sollte Patienten und Praxispersonal schützen und entlasten. Zuletzt galt sie bis zum 31. März 2023. Nun soll die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dauerhaft eingeführt werden.
Um Arztpraxen und Patienten zu entlasten, wurde zu Beginn der Corona-Pandemie eine Sonderregelung eingeführt: Ärzte konnten Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Damit sollten Arztpraxen während der Corona-Pandemie entlastet sowie Patienten und Praxispersonal geschützt werden. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert und lief zum 31. März 2023 aus.
Nun gibt es Pläne, die telefonische Krankschreibung wieder einzuführen. Das soll allerdings nur für Erkrankungen gelten, die ohne schwere Symptome auftreten, und sofern die Erkrankten der Arztpraxis bereits bekannt sind. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Seite: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag erhalten, bis 2024 entsprechende Richtlinien auszuarbeiten. Auch der Bundesrat habe die Regelung gebilligt.
AU per Videosprechstunde
Unabhängig davon können Versicherte ihre Krankschreibung - sofern die Praxis dies anbietet - auch per Videosprechstunde erhalten. Dies gilt, wenn für die Feststellung der Erkrankung keine persönliche körperliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt nötig ist.
War die Patientin oder der Patient der Arztpraxis bisher unbekannt, kann die erkrankte Person per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden. Wurde die erkrankte Person in der Arztpraxis schon als Patientin oder Patient geführt, ist eine Krankschreibung von bis zu sieben Kalendertagen möglich.
Folgekrankschreibungen per Video gibt es nur, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte.
AU per Telefon bei Absonderung
Nicht alle Arztpraxen bieten Videosprechstunde an. Deswegen wurden zwei Ausnahmefälle für eine Untersuchung ohne persönlichen Kontakt in die AU-Richtlinie aufgenommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: