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Den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld können Sie sich von der Krankenkasse über die Umlage U2 zu 100 Prozent erstatten lassen. Dafür stellen Sie einfach einen elektronischen Antrag über ein zugelassenes Abrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal.

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