Den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld können Sie sich von der Krankenkasse über die Umlage U2 zu 100 Prozent erstatten lassen. Dafür stellen Sie einfach einen elektronischen Antrag über ein zugelassenes Abrechnungsprogramm, zum Beispiel sv.net.
Weitere Details
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsblatt Mutterschutz und Beschäftigungsverbot (PDF, 86 kB) , dem Beratungsblatt sv.net (PDF, 95 kB) und in unseren FAQ .