"Ohne Reformen bleibt es bei einer unkoordinierten Inanspruchnahme von Leistungen"
Interview aus Baden-Württemberg
Ein Interview mit Daniel Cardinal, Leiter des Geschäftsbereichs Innovation & ambulante Versorgung der Techniker Krankenkasse.
TK: Herr Cardinal, es besteht weitgehend Einigkeit, dass die ambulante Versorgung reformiert werden muss. Was sind aus Ihrer Sicht die größten Gefahren, wenn es zu keinen Veränderungen kommt?
Daniel Cardinal: Stillstand ist keine Option. Bereits heute klagen viele Versicherte darüber, wie schwierig es ist, zeitnah einen geeigneten Termin zu erhalten. Das ambulante System ist mit seinen veralteten Strukturen und finanziellen Anreizen nicht ausreichend am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Hilfesuchende wissen oft nicht, wohin sie sich wenden sollen. Im Zweifel geht man erstmal zum Arzt. Das führt zu häufigen Arztbesuchen und langen Wartezeiten.
Ohne Reformen bleibt es bei einer unkoordinierten Inanspruchnahme von Leistungen. Die teure ärztliche Ressource wird nicht effizient genutzt. Das können wir uns bei einer älter werdenden Bevölkerung und weniger ärztlichem Nachwuchs auf Dauer nicht leisten.
Daniel Cardinal
Mit unserem Primärversorgungskonzept "Digital vor ambulant vor stationär" wollen wir den Zugang zur Versorgung für Patientinnen und Patienten schneller, gerechter und transparenter gestalten.
TK: Die TK hat ein eigenes Primärversorgungskonzept vorgelegt. Welche Vorteile ergeben sich daraus?
Cardinal: Mit unserem Primärversorgungskonzept "Digital vor ambulant vor stationär" wollen wir den Zugang zur Versorgung für Patientinnen und Patienten schneller, gerechter und transparenter gestalten. Unser Vorschlag setzt bereits dann an, wenn Menschen wegen eines gesundheitlichen Anliegens nach Hilfe suchen - also noch bevor überhaupt ein Termin vereinbart wird. Zentraler Baustein ist die verbindliche medizinische Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs bei neuen Behandlungsanlässen. Hierbei wird das Problem schnell eingeordnet und die passende Versorgungsebene vermittelt. Diese Orientierungshilfe kann digital oder telefonisch an allen relevanten Zugangspunkten ins System durchgeführt werden, z.B. über die Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Daran anknüpfend braucht es eine zentrale digitale Terminplattform, über die zeitnah Termine vermittelt werden. Die Patientinnen und Patienten werden je nach Behandlungsbedarf medizinisch versorgt: in vielen Fällen heißt das hausärztlich, aber auch telemedizinische, fachärztliche oder qualifiziert pflegerische Versorgung ist denkbar.
Die Primärversorgung sollte immer von der ärztlichen Fachrichtung übernommen werden, die sich mit dem jeweiligen Krankheitsbild am besten auskennt. Feste Steuerungssysteme wie die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in ihrer heutigen Form braucht es dann nicht mehr, wohl aber ein entsprechend angepasstes ambulantes Vergütungssystem.
Für die Praxen bringt das Primärversorgungskonzept der TK ebenfalls deutliche Vorteile, indem Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Da der Behandlungsbedarf bereits eingeschätzt ist, kann die ärztliche Expertise effektiver eingesetzt werden. Außerdem stärkt das Konzept vernetzte, kooperative und multiprofessionelle Versorgungsstrukturen. Das eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für Teamarbeit und Teilzeitmodelle, sondern macht auch die ambulante Tätigkeit für den Nachwuchs attraktiver.
Die Primärversorgung sollte immer von der ärztlichen Fachrichtung übernommen werden, die sich mit dem jeweiligen Krankheitsbild am besten auskennt.
TK: Welche Rolle können die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Primärversorgungskonzept spielen?
Cardinal: Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten noch mehr als bisher als Gesundheitspartner zur Seite stehen. Krankenkassen können zum Beispiel auf geeignete Präventions- und Digitalangebote hinweisen oder bei der Terminvermittlung unterstützen.
Dies wird möglich, indem die Kassen die verbindliche Ersteinschätzung und die digitale Terminplattform in ihre eigenen Services und Anwendungen integrieren können. Beide Instrumente sollten kassenübergreifend von den Selbstverwaltungspartnern und im Rahmen des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelt und geprüft werden.