Hamburg, 13. Dezember 2023. Morgen finden die zweite und dritte Lesung der beiden Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens statt. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), sieht die Gesetze als wichtige Weichenstellung für ein modernes Gesundheitssystem. Sie schaffen die Basis für dringend notwendige Modernisierungen. 

Zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz) 

"Die elektronische Patientenakte muss bei jedem Arztbesuch selbstverständlich zur Behandlung dazu gehören. Nur wenn Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können, dass ihre wichtigen Gesundheitsdaten darin abgelegt sind, wird sich die Akte in Deutschland durchsetzen. Diesem Ziel sind wir mit dem Digitalgesetz einen großen Schritt nähergekommen. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an, damit die Digitalisierung für Patientinnen und Patienten spürbar wird." 

"Ein wichtiger Vorstoß im Gesetz ist die Aufhebung der Beschränkungen für die Telemedizin. Ob ein Arzttermin vor Ort stattfindet oder per Videokonferenz, muss am individuellen Behandlungsfall entschieden werden und nicht danach, ob ein Arzt noch "Online-Budget" hat. Auch die neue Möglichkeit der Psychotherapie per Videokonferenz ist sehr sinnvoll, da sie den Zugang zur Therapie vereinfacht." 

"Das Digitalgesetz bringt die überholte Sozialgesetzgebung endlich in die Moderne und ermöglicht, dass Prozesse für Patientinnen und Patienten komfortabler werden. Ein volldigitales E-Rezept erspart Versicherten beispielsweise den Weg in die Arztpraxis. Bislang müssen Versicherte viel zu oft unnötige Wege in Kauf nehmen, weil Prozesse noch nicht digitalisiert sind." 

"Wichtig ist, dass die Patientenakte nutzerfreundlicher wird - für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten. Das Einloggen in die elektronische Patientenakte muss vereinfacht werden. Wie Patienten es von anderen Apps gewohnt sind, muss die Identifikation auch in der Akte per Gesichtsscan oder Fingerabdruck möglich sein. Für Ärztinnen und Ärzte muss die Akte schnell und komfortabel zu befüllen sein. Die ePA darf nicht zum Zeitfresser in der Arztpraxis werden. Hier sind die Softwarehersteller gefragt, die Akte so zu integrieren, dass sie sich nahtlos in die Praxisabläufe einfügt." 

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) 

"Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist ein entscheidender Gamechanger, weil es die regulatorische Sicht auf Daten ändert. Das Potenzial der Daten für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten wird hier endlich in den Mittelpunkt gerückt und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung ermöglicht." 

"Im Gesundheitssystem werden an den unterschiedlichsten Stellen Daten über Patientinnen und Patienten abgelegt. Damit sie aber auch tatsächlich einen Mehrwert für die Gesundheit bringen können, müssen sie verfügbar sein. Hier bringt das Gesetz entscheidende Änderungen. Zukünftig können Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung und Versorgung verwendet werden. Das ist wichtig, um beispielsweise Präventions- und Versorgungsangebote individuell am Bedarf von Versicherten auszurichten."