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Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.

Weitere Details

Zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung, durch einen Anspruch auf Beihilfe nach Beamtenrecht oder auf freie Heilfürsorge.

Für die unterschiedlichen Befreiungsmöglichkeiten gibt es verschiedene Anträge. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an uns, die Adresse ist aufgedruckt. 

Ab wann gilt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?

Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend befreit. Sonst gilt die Befreiung ab dem Ersten des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.

Entscheidung ein für alle Mal

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Sie nicht rückgängig machen. Für privat Versicherte bedeutet das, dass sie nach der Entscheidung meistens nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.

Die Anträge

Ihren Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende können Sie hier ganz unkompliziert online stellen und abschließen:

Online-Antrag stellen: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Studierende

Zur schriftlichen Bearbeitung der Anträge können Sie sich das entsprechende Material hier downloaden: