Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.
Weitere Details
Zum Beispiel bei einer privaten Krankenversicherung, durch einen Anspruch auf Beihilfe nach Beamtenrecht oder auf freie Heilfürsorge.
Für die unterschiedlichen Befreiungsmöglichkeiten gibt es verschiedene Anträge. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an uns, die Adresse ist aufgedruckt.
Ab wann gilt die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
Haben Sie seit Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Sie rückwirkend befreit. Sonst gilt die Befreiung ab dem Ersten des folgenden Monats, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Entscheidung ein für alle Mal
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht können Sie nicht rückgängig machen. Für privat Versicherte bedeutet das, dass sie nach der Entscheidung meistens nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können.
Die Anträge
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende (PDF, 985 kB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitslose (PDF, 145 kB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht während der Elternzeit (PDF, 144 kB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf Grund des Jahreswechsels unterschreiten (PDF, 162 kB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, die die Arbeitszeit reduzieren (PDF, 195 kB)
- Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht für Rentner (PDF, 147 kB)