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Neue Leistungsbeträge für Pflegeversicherte ab 2025 Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz - kurz PUEG - hat Auswirkungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Am 1. Januar 2025 sind alle Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung gestiegen. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es außerdem Verbesserungen in der Kurzzeit- und Ersatzpflege.
Ab Juli 2025 Verbesserungen in der Ersatz- und KurzzeitpflegeAb 1. Juli 2025 werden die Jahresbeträge für Ersatz- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. So können pflegebedürftige Personen sie flexibel für die Ersatz- oder die Kurzzeitpflege nutzen. Der maximale Leistungsbetrag steigt auf 3.539 Euro. Leistungen, die Sie bis 30. Juni 2025 in Anspruch nehmen, werden dann auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Der maximale Zeitraum, in dem die Ersatzpflege und das hälftige Pflegegeld weitergezahlt werden, wird analog der Kurzzeitpflege von 6 auf 8 Wochen angehoben. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt.Mehr zum Thema: Ersatzpflege Kurzzeitpflege 2025 gibt es mehr Geld für alle Pflegeleistungen Zum 1. Januar 2025 stiegen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Die aktuellen Beträge für die Zeit ab 2025 haben wir weiter unten aufgeschrieben. Wenn Pflegeleistungen steigen, passiert das immer automatisch. Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. Höherer EntlastungsbetragDer monatliche Entlastungsbetrag liegt seit Anfang 2025 bei 131 Euro. Bis Ende 2024 waren es noch 125 Euro. Mehr PflegegeldPflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten Pflegegeld , wenn sie von Freunden oder Angehörigen zuhause gepflegt werden.
PflegegradMonatliches Pflegegeld ab 2025
2347 Euro (bisher 332 Euro)
3599 Euro (bisher 573 Euro) 
4800 Euro (bisher 765 Euro)
5990 Euro (bisher 947 Euro)
Mehr Geld für Pflege-Sachleistungen Pflege-Sachleistungen heißen alle Dienstleistungen, die sich um die professionelle Körperpflege und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause drehen. Sie werden von zugelassenen Pflege- und Betreuungsdiensten erbracht. 
PflegegradMonatlicher Höchstbetrag für Sachleistungen ab 2025
2796 Euro (bisher 761 Euro)
31.497 Euro (bisher 1.432 Euro)
41.859 Euro (bisher 1.778 Euro)
52.299 Euro (bisher 2.200 Euro)
Mehr Geld für KombinationsleistungenDa die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen gestiegen sind, hat sich Ihr anteiliges Pflegegeld bei der Kombination aus beiden Leistungen am 1. Januar 2025 auch erhöht. An der prozentualen Berechnung hat sich nichts geändert. Mehr Geld für die Tages- und NachtpflegeDie Tagespflege und die Nachtpflege ergänzen die Pflege zu Hause. Dort werden pflegebedürftige Personen zeitweise betreut. Wer Pflegegrad 1 hat, kann seinen Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege verwenden. 
PflegegradMonatlicher Höchstbetrag für die Tages- und Nachtpflege ab 2025
2721 Euro (bisher 689 Euro)
31.357 Euro (bisher 1.298 Euro)
41.685 Euro (bisher 1.612 Euro)
52.085 Euro (bisher 1.995 Euro)
Mehr Geld für die vollstationäre PflegeWer pflegebedürftig ist und vollstationär in einer Pflege-Einrichtung gepflegt wird, bekommt aus der Pflegeversicherung einen pauschalen Beitrag für die pflegebedingten Heimkosten. 
PflegegradMonatlicher Höchstbetrag für die Pflege im Heim ab 2025
1131 Euro (bisher 125 Euro)
2805 Euro (bisher 770 Euro)
31.319 Euro (bisher 1.262 Euro)
41.855 Euro (bisher 1.775 Euro)
52.096 Euro (bisher 2.005 Euro)
Mehr Geld für weitere LeistungenAuch für alle anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es ab 2025 mehr Geld. 
LeistungHöchstbetrag ab 2025
Verbrauchshilfsmittel42 Euro im Monat (bisher 40 Euro im Monat)
vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen278 Euro im Monat (bisher 266 Euro im Monat)
Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngemeinschaften224 Euro im Monat (bisher 214 Euro im Monat)
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten Wohngruppeneinmalig 2.613 Euro pro Person und 10.452 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen (bisher 2.500 Euro pro Person und 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe mit 4 oder mehr Pflegebedürftigen)
Wohnumfeld-Verbesserungeinmalig 4.180 Euro pro Person, 16.720 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt (bisher 4.000 Euro pro Person und 16.000 Euro bei 4 oder mehr Pflegebedürftigen pro Haushalt)
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