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Grundlage ist eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden, die
bis zu 34 Home-Office-Tage steuerlich wie Arbeitstage im Tätigkeitsstaat behandelt.

Vorteile der 34-Tage-Grenze

  • keine anteilige Aufteilung des Arbeitslohns
  • weniger Lohnsteuerberechnungen
  • deutlich weniger Abstimmungsbedarf
  • mehr Flexibilität bei grenzüberschreitendem Home-Office

Erst wenn Beschäftigte mehr als 34 Tage im Home-Office arbeiten, greifen die allgemeinen Regelungen zur Aufteilung der Besteuerungsrechte.

Bisher zählte jeder Tag

Vor 2026 löste schon ein einzelner Home-Office-Tag die Aufteilung des Arbeitslohns aus. Das bedeutete mehr Berechnungsaufwand, parallele Steuerpflichten und ein höheres Fehlerrisiko.

Die neue Regelung schafft eine spürbare Entlastung.

Was sollten Sie jetzt konkret tun?

Die Neuregelung entlastet, doch ohne saubere Prozesse drohen Nachfragen von Finanzämtern oder eine Doppelbesteuerung. Achten Sie auf diese 3 Punkte:

1. Mitarbeitende informieren

Erstellen Sie ein standardisiertes Info-Merkblatt und erklären Sie bei der Einstellung, einer Entsendung oder zum Jahresbeginn,
was bis 34 Tage gilt - und was ab Tag 35 passiert.

  • Bis 34 Tage: Home-Office-Tage zählen steuerlich wie Arbeit im Tätigkeitsstaat (NL/DE) - volle Besteuerung dort.
  • Ab Tag 35: Anteile Aufteilung; Mitarbeiter:in zahlt Steuern anteilig im Wohnstaat.

2. Home-Office-Tage prüfungssicher erfassen

Führen Sie eine verlässliche, prüfungssichere Dokumentation - z. B. mit einer Zeiterfassungs-Software und einer Tabelle für die Lohnabrechnung.

Beispiel-Tabelle für Lohnabrechnung:

MonatHome-Office-Tage (Wohnstaat)Arbeitstage (Tätigkeitsstaat) Aktuelle JahressummeStatus
Jan    8         18  8/34 OK
Feb12    10    20/34 Achtung
März    15    8  35/34  Aufteilung

3. Organisation festlegen und Lohnabrechnung einbinden

Definieren Sie klare Prozesse zur Erfassung der Home-Office-Tage und stimmen Sie mit Ihrer Lohnabrechnung oder Ihrem Steuerbüro ab, wie Sie die 34-Tage-Grenze im Blick behalten (z. B. monatliche Auswertung der Home-Office-Tage oder Warnhinweis ab 30 Tagen).

Und was passiert ab Tag 35?

Überschreiten Ihre Beschäftigten die Grenze von 34 Home-Office-Tagen im Wohnstaat, greift wieder das allgemeine Besteuerungsprinzip: Die Steuer fällt dort an, wo Ihre Beschäftigten die Arbeit tatsächlich ausüben.

Das heißt konkret:

  • Home-Office-Tage im Wohnstaat = Besteuerung im Wohnstaat
  • Arbeitstage im Tätigkeitsstaat = Besteuerung im Tätigkeitsstaat

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das:

  • Ab dem 35. Home-Office-Tag im Kalenderjahr müssen Sie den Arbeitslohn nach den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen auf die beiden Staaten aufteilen. Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitstage ist dafür unerlässlich.
  • Der Aufwand in der Lohnabrechnung steigt.

Und die Sozialversicherung?

Wichtig: Die 34-Tage-Regel betrifft ausschließlich das Steuerrecht.

In der Sozialversicherung greifen weiterhin die europäischen Koordinierungsregeln .

Entscheidend ist, wo Ihre Beschäftigten ihre Tätigkeit gewöhnlich ausüben und ob sie einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit im Wohnstaat leisten.

Tipp: Lesen Sie dazu unseren Artikel: Home-Office/Tele-Arbeit im europäischen Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung von Grenzgänger:innen?

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