EU-Entsendungen: A1-Bescheinigungen für Mitarbeitende nur online möglich
Das müssen Arbeitgeber beachten: Die A1-Bescheinigung muss für entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf digitalem Weg beantragt werden.
Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung für Auslandseinsätze ihrer Mitarbeitenden innerhalb der EU elektronisch beantragen. Ein Antrag in Papierform ist schon seit einigen Jahren nicht mehr möglich.
Abrechnungsprogramm oder SV-Meldeportal
Für den Antrag einer A1-Bescheinigung nutzen Arbeitgeber ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal . Die Rückmeldung durch den Sozialversicherungsträger erfolgt ebenfalls auf digitalem Weg.
Ausdruck nicht mehr verpflichtend
Mit der A1-Bescheinigung wird eine doppelte Beitragszahlung sowohl im Heimat- als auch im Entsendeland vermieden. Die Bescheinigung muss seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr ausgedruckt werden. Dank einer Änderung des Sozialgesetzbuchs reicht es aus, wenn der Arbeitgeber das Dokument "der Beschäftigten Person unverzüglich zugänglich macht". Unabhängig davon kann es passieren, dass im Ausland trotzdem ein Ausdruck verlangt wird. Daher ist es empfehlenswert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Dokument mit sich führen.
FAQ zur A1-Bescheinigung
Alles Wichtige rund um die A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.