A1-Bescheinigungen: Nur noch online beantragen
Seit 2025 beantragen Sie A1-Bescheinigungen für EU-/EWR-Entsendungen und die Schweiz ausschließlich digital - Papieranträge sind nicht mehr möglich.
Beantragen Sie die A1-Bescheinigung über ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal . Sie erhalten hier die Rückmeldung des Sozialversicherungsträgers.
Tipp: Unsere Schritt für Schritt-Anleitung zum SV-Meldeportal führt Sie schnell durch den Antrag.
Praktische Hinweise
- Der Ausdruck der Bescheinigung ist freiwillig - leiten Sie die A1-Bescheinigung einfach digital an die entsandte Person weiter.
- Bearbeitungszeit: ca. 3 Werktage.
FAQ zur A1-Bescheinigung
Alle wichtigen Infos zur A1-Bescheinigung finden Sie in unseren FAQ .
Entsendungen in Abkommensländer (SVA)
Auch für Länder mit Sozialversicherungsabkommen (SVA) gilt: Beantragen Sie Bescheinigungen digital - über ein Abrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Wählen Sie das passende SVA-Formular und folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung .