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Hintergrund: Die EU will den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung vereinfachen. Deshalb haben sich das EU-Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission auf eine Reform der europäischen Sozialversicherungskoordinierung geeinigt (VO 883-2004 ).

Was ist die wichtigste Änderung?

Gute Nachricht: In bestimmten Fällen brauchen Sie in Zukunft keine A1-Bescheinigung mehr. 

Für diese Einsätze soll die A1-Pflicht entfallen:

  • kurze Geschäftsreisen (z. B. Meetings, Konferenzen oder Seminare)
  • grenzüberschreitende Tätigkeiten von maximal 3 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen

Wichtig: 

  • Details folgen: Die EU unterscheidet in ihrem Entwurf zwischen Geschäftsreisen und anderen grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Wie diese Abgrenzung genau aussehen soll, steht noch nicht fest. Die Details soll erst der endgültige Gesetzestext regeln.

  • Meldepflichten bleiben: Die geplante Befreiung von der A1-Bescheinigung hat keine Auswirkungen auf andere Meldepflichten im Ausland (z. B. Entsendemeldungen).

A1-Pflicht in Baubranche bleibt

Für das Baugewerbe soll die Erleichterung nicht gelten. Die A1 bleibt hier Pflicht.

Die EU begründet dies unter anderem mit dem erhöhten Risiko für Betrug und Missbrauch sowie mit der besonderen Bedeutung von Kontrollen im Baugewerbe.

Wie geht es weiter?

Die politische Einigung steht. Bevor die neuen Regelungen jedoch gelten, müssen sie noch formell verabschiedet werden. 

Es gibt noch keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten. Erfahrungsgemäß vergehen zwischen einer politischen Einigung und dem Inkrafttreten neuer EU-Regelungen mehrere Monate. 

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Bis zur Reform bleibt alles beim Alten

Bis zum Inkrafttreten der Reform müssen Arbeitgeber wie gewohnt eine A1-Bescheinigung beantragen. 

Damit weisen sie nach, dass ihre Beschäftigten weiterhin im deutschen Sozialversicherungssystem versichert sind. Das gilt grundsätzlich für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU.

Den Antrag stellen Sie online über das SV-Meldeportal oder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm.

Mehr Infos zur A1-Bescheinigung