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Die folgenden 3 Beispiele zeigen, wie schnell Theorie und Praxis bei Entsendungen auseinandergehen. Und sie machen deutlich, worauf Sie als Arbeitgeber in der Vorbereitung besonders achten sollten.

Frankreich 
Zusätzliche Meldungen und AusnahmenFrankreich fordert neben der A1-Bescheinigung weitere Entsendemeldungen.
Was müssen Sie tun?

Geben Sie über das Portal SIPSI eine Online-Entsendemeldung an die Arbeitsinspektion ab, bevor die Tätigkeit startet. 

Aber: Bei folgenden Berufsgruppen oder Aufenthaltsgründen kann die Entsendemeldung entfallen:

  • Künstler:innen bei kurzfristigen Einsätzen
  • Auszubildende im Praktikum
  • Gastprofessorinnen und -professoren sowie Forschende
  • geschäftsführende Selbstständige
  • kurzfristiger Messe- oder Kongressbesuch
A1-BescheinigungAchtung: Die A1-Bescheinigung bleibt trotzdem ein Muss..
Was ist noch wichtig?Sie müssen eine lokale Vertretungsperson benennen.
Dänemark 
Einzige Ausnahme in der EUNormalerweise gilt in der EU: Auch entsendete Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten, erhalten eine A1-Bescheinigung (EU-Sozialversicherungsverordnung (EG) 883/2004 ).

Aber: In Dänemark greift diese EU-Verordnung nicht für Drittstaatsangehörige. Hier bekommen sie keine A1-Bescheinigung.
Welche Folgen hat das?Selbst wenn der zuständige deutsche Sozialversicherungsträger entscheidet, dass deutsches SV-Recht weiterhin greift, kann Dänemark eigene Beiträge verlangen. Dann kommt es zur Doppelversicherung.
Was müssen Sie tun?Entsendung nach deutschem und dänischem Recht prüfen: Lassen Sie von der zuständigen Stelle (Krankenkasse oder Rentenversicherung) prüfen, ob Ihre Mitarbeitenden während des Auslandseinsatzes in Deutschland sozialversichert bleiben können.

Prüfen Sie auch, welche dänischen Sozialversicherungs- und Abgabenregeln für Ihren Einsatz gelten.
Bei RUT registrierenFür Entsendungen nach Dänemark ist in der Regel eine Registrierung im RUT-Register verpflichtend (weitere Infos finden Sie auf der Website von Business in Denmark). 

Dabei müssen Sie auch eine Kontaktperson in Dänemark benennen.
Dänische Melde- und Dokumentationspflichten einhaltenHalten Sie alle geforderten Informationen wie Einsatzdauer und -ort, Tätigkeitsbeschreibung, Lohn- und Arbeitszeitunterlagen bereit. Dänemark kontrolliert diese Angaben streng.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse prüfenDrittstaatsangehörige brauchen in der Regel ein gültiges Visum und eine dänische Arbeitserlaubnis. Klären Sie dies vor der Entsendung verbindlich.
USA 
Keine Arbeit mit Touristenvisum

Ein konkreter Fall zeigt: Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis kann in den USA sehr teuer werden. Ein Mitarbeiter reiste statt mit einer Arbeitserlaubnis nur mit einem Touristenvisum ein. Bei einer Routine-Verkehrskontrolle flog das auf.

Die Folgen:

  • Verhaftung
  • Abschiebung
  • Bußgeld von rund 47.000 Euro
  • 10-jähriges Einreiseverbot
  • Schadensersatzforderung gegen den Arbeitgeber
Was wird als "work" gewertet?Wichtig: In den USA können auch kurze Einsätze, Meetings oder technische Unterstützung bereits als "work" gewertet werden.
Was sollten Sie tun?Nutzen Sie die offiziellen US-Informationsquellen oder holen Sie vorab eine rechtliche Einschätzung ein. So vermeiden Sie Bußgelder, Einreiseverbote und Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen.

Mehr Infos

  • Mehr Beispiele und ausführliche Infos: Alles Wichtige zum Thema Entsendung finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 476 kB) .
  • Länderübersicht A-Z: Wichtige Infos zu verschiedenen Entsendeländern finden Sie in unserer kompakten Länderübersicht .
  • Praxisbeispiele, Hinweise und Erklärungen hören Sie in unserer Podcast-Folge: "Von der Theorie zur Praxis - das Entsenderecht in Beispielen aus der Arbeitspraxis" vom 15. Mai 2024.