Von der Theorie zur Praxis: das Entsenderecht mit Beispielen aus der Arbeitspraxis
Entsenderecht Praxis 2026: Viele Fallstricke zeigen sich erst in der Praxis - so z. B. in Frankreich (SIPSI), Dänemark (RUT) und den USA (Visum). Wir zeigen Ihnen 3 To-dos für A1-Bescheinigungen, Meldungen und Registrierungen.
Die folgenden 3 Beispiele zeigen, wie schnell Theorie und Praxis bei Entsendungen auseinandergehen. Und sie machen deutlich, worauf Sie als Arbeitgeber in der Vorbereitung besonders achten sollten.
| Frankreich | |
|---|---|
| Zusätzliche Meldungen und Ausnahmen | Frankreich fordert neben der A1-Bescheinigung weitere Entsendemeldungen. |
| Was müssen Sie tun? | Geben Sie über das Portal SIPSI eine Online-Entsendemeldung an die Arbeitsinspektion ab, bevor die Tätigkeit startet.
|
| A1-Bescheinigung | Achtung: Die A1-Bescheinigung bleibt trotzdem ein Muss.. |
| Was ist noch wichtig? | Sie müssen eine lokale Vertretungsperson benennen. |
| Dänemark | |
|---|---|
| Einzige Ausnahme in der EU | Normalerweise gilt in der EU: Auch entsendete Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedsstaat aufhalten, erhalten eine A1-Bescheinigung (EU-Sozialversicherungsverordnung
(EG) 883/2004
). Aber: In Dänemark greift diese EU-Verordnung nicht für Drittstaatsangehörige. Hier bekommen sie keine A1-Bescheinigung. |
| Welche Folgen hat das? | Selbst wenn der zuständige deutsche Sozialversicherungsträger entscheidet, dass deutsches SV-Recht weiterhin greift, kann Dänemark eigene Beiträge verlangen. Dann kommt es zur Doppelversicherung. |
| Was müssen Sie tun? | Entsendung nach deutschem und dänischem Recht prüfen: Lassen Sie von der zuständigen Stelle (Krankenkasse oder Rentenversicherung) prüfen, ob Ihre Mitarbeitenden während des Auslandseinsatzes in Deutschland sozialversichert bleiben können. Prüfen Sie auch, welche dänischen Sozialversicherungs- und Abgabenregeln für Ihren Einsatz gelten. |
| Bei RUT registrieren | Für Entsendungen nach Dänemark ist in der Regel eine Registrierung im RUT-Register verpflichtend (weitere Infos finden Sie auf der Website von Business in Denmark). Dabei müssen Sie auch eine Kontaktperson in Dänemark benennen. |
| Dänische Melde- und Dokumentationspflichten einhalten | Halten Sie alle geforderten Informationen wie Einsatzdauer und -ort, Tätigkeitsbeschreibung, Lohn- und Arbeitszeitunterlagen bereit. Dänemark kontrolliert diese Angaben streng. |
| Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse prüfen | Drittstaatsangehörige brauchen in der Regel ein gültiges Visum und eine dänische Arbeitserlaubnis. Klären Sie dies vor der Entsendung verbindlich. |
| USA | |
|---|---|
| Keine Arbeit mit Touristenvisum | Ein konkreter Fall zeigt: Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis kann in den USA sehr teuer werden. Ein Mitarbeiter reiste statt mit einer Arbeitserlaubnis nur mit einem Touristenvisum ein. Bei einer Routine-Verkehrskontrolle flog das auf. Die Folgen:
|
| Was wird als "work" gewertet? | Wichtig: In den USA können auch kurze Einsätze, Meetings oder technische Unterstützung bereits als "work" gewertet werden. |
| Was sollten Sie tun? | Nutzen Sie die offiziellen US-Informationsquellen oder holen Sie vorab eine rechtliche Einschätzung ein. So vermeiden Sie Bußgelder, Einreiseverbote und Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen. |
Mehr Infos
- Mehr Beispiele und ausführliche Infos: Alles Wichtige zum Thema Entsendung finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 476 kB) .
- Länderübersicht A-Z: Wichtige Infos zu verschiedenen Entsendeländern finden Sie in unserer kompakten Länderübersicht .
- Praxisbeispiele, Hinweise und Erklärungen hören Sie in unserer Podcast-Folge: "Von der Theorie zur Praxis - das Entsenderecht in Beispielen aus der Arbeitspraxis" vom 15. Mai 2024.