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Die geschäftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich entwickeln sich trotz Brexit positiv. 40 Prozent der dort aktiven deutschen Unternehmen erwarten 2024 eine Verbesserung ihrer Geschäftsaussichten, das ergab eine Umfrage der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer.

Was hat sich seit Februar 2024 bei Geschäftsreisen geändert?

Änderung 1: Mehr Flexibilität bei Dienstleistungen und Projekten

Ihre Beschäftigten dürfen nun auch Tätigkeiten bei der Kundschaft der britischen Konzerngesellschaft ausführen. So darf zum Beispiel eine IT-Expertin einen britischen Kunden vor Ort beraten und seinen PC einrichten.

Bisher war bei einer konzern-internen Entsendung (Intra-Corporate Activities - PA5) nur die Arbeit innerhalb der britischen Tochter- oder Muttergesellschaft möglich. So zum Beispiel die Mitarbeit an internen Projekten. 

Um für britische Auftraggeber:innen tätig zu werden, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Arbeit ist gelegentlich und nicht der eigentliche Zweck der Entsendung. 
  • Die Aktivitäten müssen Teil einer Dienstleistung sein, die von der britischen Gesellschaft erbracht wird. 

Änderung 2: Home-Office ist erlaubt

Man kann als "Visitor" ins Vereinigte Königreich einreisen und von dort aus auch mobil für seinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, zum Beispiel während eines Urlaubsaufenthalts.

Unter einer Voraussetzung: Die Arbeit ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts. 

Und mit einer Einschränkung: Aktuell ist es nicht erlaubt, aus dem Home-Office für britische Kundinnen und Kunden Dienstleistungen zu erbringen.

Änderung 3: Erweiterte Arbeitsbereichspalette 

Beschäftigte in rechtsberatenden Berufen dürfen mehr Tätigkeiten ausführen. 

Ein Beispiel: Eine deutsche Anwältin kann ihre im Vereinigten Königreich ansässigen Mandanten bei einem internationalen Rechtsstreit und/oder einer internationalen Transaktion beraten.

Sie möchten mehr über mögliche Einsatzbereiche Ihrer Beschäftigten im Vereinigten Königreich wissen? 

  • Mehr über die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen lesen Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts. Und eine Liste der visumfreien Tätigkeiten finden Sie auf der Seite der britischen Regierung in den "Permitted Activities for Visitors".
  • Mehr über bürokratischen Mehraufwand und Zusatzkosten bei vorübergehenden Arbeitseinsätzen, beispielsweise für Inbetriebnahmen, Montage- oder Reparatureinsätze, lesen Sie im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. 

3 Tipps zur Vorbereitung

  • Zählen Ihre Beschäftigten zu den "short-term business visitors"? Ob und welches Visum für die Einreise erforderlich ist, kann auf der Website "Check if you need a UK visa" interaktiv geprüft werden.
  • Müssen Sie elektronisch anmelden? Geschäftsreisende aus Drittstaaten benötigen für Reisen ins Vereinigte Königreich seit November 2023 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Ab Ende 2024 ist diese - neben dem Reisepass - auch für Personen aus EU-Staaten verpflichtend. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel "Neuerungen für Reisen nach Großbritannien - die elektronische Einreisegenehmigung (ETA)".
  • Alle Unterlagen dabei? Bei der Einreise müssen Ihre Entsendeten den Grund der Einreise durch Dokumente belegen können, beispielsweise durch Verträge, Eintrittskarten für Messen oder Terminabsprachen per Mail.