Jobwechsel ohne Niederlassungserlaubnis?
Wechseln Mitarbeitende aus Drittstaaten den Job? Schalten Sie frühzeitig die Ausländerbehörde ein. Ohne Zustimmung erlischt der Aufenthaltstitel - und sie müssen ins Heimatland zurück.
Zustimmung der Ausländerbehörde einholen
Drittstaatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in Deutschland. Dieser Titel setzt ein konkretes Arbeitsverhältnis voraus und bindet sich oft an den Arbeitgeber.
"Das bedeutet, dass der Betroffene nur bei diesem einen Arbeitgeber arbeiten darf, für den die Beschäftigung konkret gestattet wurde. Vor einem Arbeitgeberwechsel benötigt er folglich die Zustimmung der Ausländerbehörde - nur dann bleibt der Aufenthaltstitel gültig", so Westermann.
Welche Titel gibt es?
Der Titel umfasst Visum , Aufenthaltserlaubnis , Blaue Karte EU , ICT-Karte , Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU.
Wichtig: Nur die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt-EU sind unbefristet - alle anderen laufen befristet und brauchen eine rechtzeitige Verlängerung.
Verlängerung rechtzeitig beantragen
"Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Verlängerungsantrag vor Ablauf der Geltungsdauer eines befristeten Aufenthaltstitels gestellt wird", warnt Christian Westermann, Rechtsanwalt bei Rose & Partner in Hamburg.
Ein rechtzeitiger Verlängerungsantrag hält den Aufenthalt legal, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Die Mitarbeitenden dürfen weiterarbeiten - auch wenn die Bearbeitung in der Behörde mehrere Wochen dauern kann.
Folgen einer Verspätung
Stellen Sie den Antrag zu spät, wird der Aufenthalt illegal. Der Mitarbeitende gilt als ausreisepflichtig, darf keine Beschäftigung mehr ausüben und riskiert den vollständigen Verlust des Titels.
Ohne gültigen Aufenthaltstitel drohen Arbeitgebern hohe Bußgelder und weitere Sanktionen ( § 98 AufenthG ).
Wiedereinreise nach Erlöschen
Erlischt der Aufenthaltstitel endgültig, muss Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter ausreisen.
Die Wiedereinreise dauert bis zu 1,5 Jahre: Zuerst muss im Heimatland ein Visum für die ersten 6 Monate in Deutschland beantragt werden. Parallel läuft der Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel für die Zeit danach.
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