GB: Neue Verifizierungspflicht für deutsche Unternehmen
Seit dem 18. November 2025 müssen Geschäftsführende deutscher Unternehmen mit Niederlassung im Vereinigten Königreich ihre Identität verifizieren.
Die offizielle Registerbehörde des Vereinigten Königreichs (Companies House) führt eine neue Verifizierungspflicht innerhalb des Economic Crime and Corporate Transparency Act ein.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle eingetragenen Unternehmen und ihre Führungspersonen eindeutig identifizierbar sind.
Wer sich nicht verifiziert, darf im Vereinigten Königreich nicht offiziell als Geschäftsführer:in tätig sein.
Wer muss sich verifizieren?
- Geschäftsführer:innen ("Directors")
- Personen mit maßgeblicher Kontrolle ("Persons with Significant Control", PSCs)
- Unternehmensvertreter:innen (Company Representatives)
Unternehmen mit britischer Präsenz sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen ihre Verifizierungspflicht erfüllen.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
- Bestehende Geschäftsführer:innen, PSCs und Vertreter:innen von Unternehmen haben eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Diese müssen die Verifizierung während der nächsten jährlichen Bestätigungserklärung (Confirmation Statement) nachholen.
- Neue Geschäftsführer:innen, PSCs und Vertreter:innen von Unternehmen müssen ihre Verifizierung innerhalb von 14 Tagen nach Eintragung abschließen.
Was müssen Sie tun?
- Identitätsprüfung vorbereiten:
Halten Sie Ausweisdokumente bereit und führen Sie - falls erforderlich - einen Selfie-/Video-Check durch.
- Verifizierung wählen:
Online-Selbstauskunft bei Companies House (kostenlos) über die Website: Verify your identity for Companies House - GOV.UK.
Oder: Beauftragen Sie einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Dieser Service ist kostenpflichtig.
- Nachweise dokumentieren:
Legen Sie Bestätigungen und Referenznummern intern ab - z. B. in Ihrer Rechts- oder Compliance-Abteilung.