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Home-Office im Ausland: Grundlagen

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Home-Office.

  • Erlaubt der Arbeitgeber mobiles Arbeiten, sollten Art, Umfang und Dauer schriftlich geregelt werden.

  • Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt gilt in der Regel weiterhin deutsches Arbeitsrecht.

Steuerliche Aspekte des Home-Office im Ausland

Steuerlich bleibt meist alles beim Alten, wenn

  • der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und
  • das Home-Office im Ausland nur kurzzeitig genutzt wird.

​Überschreitet die Arbeit im Ausland die 183-Tage-Grenze, kann das dortige Steuerrecht greifen. Entscheidend ist also, wo welche Einkünfte erzielt werden.

Es kann eine ausländische Betriebsstätte entstehen, für die der Arbeitgeber im Ausland Steuern zahlen muss. In diesem Fall ist es wichtig, sich mögliche bilaterale Steuerabkommen - die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - zwischen Deutschland und den entsprechenden Staaten zu prüfen.

Dauerhaftes Home-Office im Ausland

Wandern Mitarbeitende ins Ausland aus und arbeiten dauerhaft im Home-Office, ist der Einsatz nicht mehr vorübergehend. Der gewöhnliche Arbeitsort und der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegen dann im Ausland.​ Eine Rechtswahlklausel mit deutschem Arbeitsrecht reicht häufig nicht mehr aus.

Möglich ist dann eine unabhängige Auftragnehmer-Vereinbarung - die Mitarbeitenden gelten dann als Freelancer und nicht mehr als Angestellte. 

Wichtig:

  • Der Arbeitgeber hat keine Weisungsrechte mehr.
  • Die Tätigkeit muss im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit im Beschäftigungsstaat geprüft werden.

  • Mögliche Verpflichtungen im Ausland müssen kontinuierlich beachtet werden.

Workation als Trend

Seit einigen Jahren etabliert sich die Workation als neue Form des Urlaubs. Gemeint ist das Arbeiten im Urlaub - eine Mischung aus Work und Vacation. 

Arbeitsrechtliche Einordnung

  • Der Begriff Workation ist im deutschen Arbeitsrecht noch nicht verankert.

  • Unternehmen sollten klare vertragliche Regelungen zur Workation treffen.

  • Es ist zu erwarten, dass Gerichte künftig Entscheidungen und Leitlinien zur Workation entwickeln.

Dauer der Workation

  • Dauert die Workation nicht länger als 4 Wochen, besteht in der Regel kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf.

  • Der Arbeitsort muss vertraglich nicht angepasst werden.

  • Der Arbeitgeber sollte prüfen, ob das Arbeiten im gewählten Urlaubsland rechtlich zulässig ist.

  • Je nach Land kann ein Aufenthaltstitel und/oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.

Workation innerhalb der EU

Für EU-Bürger:innen ist Arbeiten in anderen EU-Staaten aufgrund der Freizügigkeit grundsätzlich möglich.​

Dennoch müssen nationale arbeitsrechtliche Anforderungen geprüft werden.​

Wichtige Punkte sind:

  • Arbeitszeitregelungen

  • Pausenregelungen

  • Vergütungsvorschriften im Zielland

Sozialversicherung bei Workation

2020 haben Sozialversicherungsträger klargestellt, dass Workation im Ausland als Entsendung gewertet werden kann. Damit können Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach deutschem Recht sozialversichert bleiben. Auch Tele-Arbeit von zu Hause im Ausland ist möglich, selbst wenn die Initiative von den Beschäftigten ausgeht.​

"2020 wurde eine Verlautbarung seitens der Sozialversicherungsträger verfasst, wonach die "Workation" im Ausland als Entsendung angesehen wird und Mitarbeitende unter diesen Rahmenbedingungen versichert werden können", so Omer Dotou, Leiter des Global Mobility Service bei BDAE. Auf Seite 15 der Verlautbarung heißt es: "Der Erfüllung der Voraussetzungen einer Entsendung steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers die abhängige Beschäftigung im Ausland in Form von Telearbeit 'von zu Hause aus' ausübt (...), selbst wenn die Initiative für den Auslandseinsatz vom Arbeitnehmer ausgeht". 

Empfehlung zur Absicherung

Der Experte rät: "Arbeitgeber sollten sich dementsprechend mit der zuständigen Krankenkasse des Beschäftigten in Verbindung setzen, um die erforderliche Antragstellung in die Wege zu leiten." Damit wird sichergestellt, dass die Beschäftigten auch während der Workation im Ausland sozialversichert sind.

Steuerrechtliche Grenzen bei Workation

Findet das Arbeiten im Urlaub an mehr als 183 Tagen im Jahr statt, entsteht regelmäßig eine Lohnsteuerpflicht im Workation-Land. Die 183 Tage entsprechen mehr als der Hälfte der regulären Jahresarbeitszeit. Wird weniger als 183 Tage im Ausland gearbeitet, gilt grundsätzlich deutsches Steuerrecht weiter.