Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2024
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird leicht angehoben: 2024 wird er bei 1,7 Prozent liegen. 2023 liegt er bei 1,6 Prozent und 2022 betrug er 1,3 Prozent.
Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Jeweils bis zum 1. November wird er bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr.
Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest.
Durchschnittlicher gesetzlicher Zusatzbeitragssatz veröffentlicht
Für 2024 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nun auf 1,7 Prozent festgelegt (Bundesanzeiger v. 31.10.2023).
2023 liegt er bei 1,6 Prozent. 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent.
Für wen gilt der durchschnittliche gesetzliche Zusatzbeitragssatz?
Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
Jede Kasse kann einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen, der den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz ergänzt. Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent.
Zusatzbeitragssatz der TK 2024
Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt aktuell (2023) bei 1,2 Prozent. Ob er sich ändern wird, entscheidet der TK-Verwaltungsrat immer im Dezember eines Jahres für das Folgejahr. Sobald uns alle Werte bekannt sind und feststehen, werden wir sie zur Verfügung stellen.