Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät sich alle zwei Jahre und schlägt dann der Bundesregierung die neuen Mindestlohnwerte vor. So ist sieht es das Mindestlohngesetz vor. 

Dabei orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag und macht ihn in der Regel per Verordnung verbindlich. Für 2024 wurde beschlossen:

Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. 2023 (seit Oktober 2022) lag er bei 12 Euro pro Stunde. 2025 wird er erneut angehoben - dann auf 12,82 Euro pro Stunde. 

Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs und Jobs im Übergangsbereich:

  • Die Verdienstgrenze für Minijobs wird 2024 angehoben auf 538 Euro pro Monat. 2023 lag die Grenze bei 520 Euro monatlich.
  • Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt demnach 2024 bei 538,01 Euro bis 2.000 Euro.

Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, ist dies nicht mehr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip. 

Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen. 

Minijobgrenze und Mindestlohn

Damit Minijobber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, können sie durch den Mindestlohn nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. 2023 lag die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,33 Stunden (520 Euro geteilt durch 12 Euro Mindestlohn). 2024 hat sie sich leicht erhöht: Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden (538 Euro geteilt durch 12,41 Euro Mindestlohn). Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Mindestlohnrechner & Co.

Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern oder Infomaterialien für Arbeitgeber finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mehr zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) finden Sie in unseren FAQ.

Unser Online-Lexikon TK-Lex bietet Ihnen umfangreiche Informationen zum Mindestlohn  sowie den Minijobrechner  und den  Midijobrechner (ehemals Gleitzonenrechner)