Die Unabhängige Mindestlohnkommission berät sich alle zwei Jahre und schlägt dann der Bundesregierung die neuen Mindestlohnwerte vor. So ist sieht es das Mindestlohngesetz vor. 

Dabei orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag und macht ihn in der Regel per Verordnung verbindlich. 

Ab Januar 2024 soll der Mindestlohn von 12 Euro (seit Oktober 2022) auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. 2025 soll er erneut angehoben werden - dann auf 12,82 Euro pro Stunde. Der Vorschlag der Kommission liegt nun bei der Bundesregierung. 

Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, ist dies nicht mehr eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip. 

Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen. 

Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Mindestlohnrechner & Co.

Arbeitshilfen wie einen Mindestlohn-Rechner, Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern oder Infomaterialien für Arbeitgeber finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mehr zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) finden Sie in unseren FAQ.

Unser Online-Lexikon TK-Lex bietet Ihnen unter anderem umfangreiche Informationen zum Mindestlohn sowie den Minijobrechner und den Midijobrechner