Sobald wir die Höhe der Entgeltersatzleistung berechnet haben, teilen wir Ihnen diese per Datensatz mit. Wenn Sie während des Bezugs der Entgeltersatzleistung Arbeitsentgelt weiterzahlen, können Sie anhand dieser Angaben die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts ermitteln und uns per Datenaustausch melden.