Sie können mit Ihrem Mitarbeiter zusätzlich die freiwillige Versicherung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung vereinbaren, zum Beispiel in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung oder in der Rentenversicherung.

Weitere Details

Diese freiwilligen gesetzlichen Versicherungen sind zum Beispiel möglich:

Weiterversicherung prüfen

Prüfen Sie im Einzelfall, ob sich Ihr Mitarbeiter während seines Auslandseinsatzes weiter in Deutschland sozialversichern kann. Unter Umständen ist das nicht oder nicht in allen Zweigen der Sozialversicherung möglich. In der Regel muss der Mitarbeiter im Ausland Beiträge zu den dort ansässigen Versicherungen zahlen. Das gilt auch dann, wenn er in Deutschland versichert bleibt und dort ebenfalls Beiträge zahlt.