Das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinder steht noch nicht fest. Es ist daher auch noch nicht möglich, Unterlagen einzureichen. Sobald das Verfahren feststeht, informieren wir Sie selbstverständlich darüber.

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Umsetzung des PV-Beitrags ab Juli 2023

Da das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinder noch nicht festgelegt ist, können die Abschläge wahrscheinlich nicht unmittelbar ab 1. Juli 2023 berechnet werden. Zu viel gezahlte Beiträge ab 1. Juli 2023 werden wir aber zurück erstatten oder verrechnen.