Ja, mit dem neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) soll weiterhin gelten, dass nur für kinderlose Beschäftigte, die 23 Jahre alt oder älter oder ab 1940 geboren sind, ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung anfällt. Er soll bei 0,6 Prozentpunkten liegen.
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Den Beitragszuschlag müssen die Beschäftigten allein aufbringen, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Die geplanten neuen Beitragssätze und Abschläge für größere Familien finden Sie in unserer Übersicht .